Steyrer Häuser

Neben den Häusern & Grundstücken in der damaligen Kaisermetropole Wien, besaßen die Losensteiner natürlich auch Grund & Immobilien in Ihrer Urheimat, der Stadt Steyr.

Alle die uns heute soweit bekannt sind möchten wir nachstehend anführen:

1) Stadtplatz 31, 4400 Steyr

Das ehemalige "Hotel Steyrhof", heute Stadtplatz 31 gehört zu den herausragendsten Gebäuden welchen den Steyrer Stadtplatz umrahmen und befindet sich in unmittelbarer Nähe zum alten Rathaus. (genauer gesagt das zweite Haus rechts vom Rathaus, wenn man davor steht)

Eben dieses Gebäude wurde im Jahr 1685 von den Losensteinern, genauer gesagt von Franz Anton, Graf von Losenstein um 1000 Gulden nach dem Tode von Hofkammerpräsidenten Christoph Abele erworben. Franz Anton hatte es bis zu seinem Tode 1692 in Besitz, wo es danach - als die Losensteiner mit ihm gänzlich erloschen - im Zuge der Erbabhandlungen 1695 an das Handelsgeschlecht der Schober von Greifenstern verkauft wurde.

2) Vaßlgasse bzw. heute Eisengasse, 4400 Steyr

Hier besaßen die Cousins Georg und Wilhelm von Losenstein zwei Häuser, welche Sie aber um das Jahr 1470 an den Dominikanerorden verkauften. Diese bauten auf den Grundstücken deren Kloster. Die ausführliche Geschichte dazu gibts HIER.

3) Enge Gasse 5, 6 und 15, 4400 Steyr

Hier gehörte einst das dazugehörige Grundstück den Losensteinern, welche um das Jahr 1491 noch ein sog. "verzwicktes Recht" zugunsten den Losensteiner auf der Herrschaft Losensteinleithen & Gschwendtd eingetragen hatten. Dies ist ein altes Recht, das nichts anderes besagt, dass eine bestimmte Leistung zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt erbracht werden musste. (zB Lieferung von 6 Eiern am Ostermontag zwischen Mittag und 1 Uhr). 

Erfolgte dies nicht, viel das Grundstück wieder an die ehemaligen Eigentümer - hier eben den Losensteinern - zurück. Insofern kann angenommen werden, dass das Grundstück davor den Losensteinern gehört hatte.

Da dies für alle drei Grundstücke (Enge 5, 6 und 15) gleichermaßen eingetragen war, dürfte die Abtretung bzw. die Intabulierung dieses "verzwickten Rechts " zur selben Zeit erfolgt sein.